Dienstag, 11.02. 2014
Kochtipp
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Modellprojekt: Qualitätssicherung der Schulverpflegung in Berliner Grundschulen
Mit dem "Gesetz über die Qualitätssicherung der Schulmittagessens" möchte das Land Berlin ab 1. Februar 2014 eine qualitativ hochwertige Verpflegung der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsgrundschulen gewährleisten.Zielsetzung:
Jede Grundschule, die ein Mittagessen anbietet, ist durch das Gesetz unter anderem dazu verpflichtet, einen Mittagessenausschuss ins Leben zu rufen. Dieser ist vor allem zuständig für die Bewertung der Qualität des Mittagessens direkt vor Ort, also auf den Tellern der Tischgäste in der Mensa. Die Basis dafür liefert die Ausschreibung und Beauftragung der Caterer, die den im Rahmen von IN FORM erstellten DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung als zentrales Element beinhalten. Welche Änderungen das "Gesetz über die Qualitätssicherung der Schulmittagessens" in Berlin noch zur Folge hat, erfahren Sie auf der
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Im ersten Schritt werden die beiden Projektpartner an ausgewählten Schulen eine ausführliche IST- und Bedarfsanalyse durchführen, um sich einen Überblick über die Arbeitsabläufe in den Ausgabebereichen sowie den dazugehörigen Mensen und den Wünschen und Bedürfnisse der mit der Kontrollfunktion beauftragen Personen zu verschaffen. Anhand der gewonnen Ergebnisse werden dann die Schulungsmodule sowie die dazugehörigen Medien erarbeitet und direkt zur Schulung verwendet. Als Modellvorhaben ist die Maßnahme zunächst auf alle Grundschulen in einem Bezirk begrenzt. Jedoch sollen die Ergebnisse und Erkenntnisse, die entwickelten Schulungsmodule und -materialien sowie die unterstützenden Medien im Anschluss auch zur Nutzung in anderen Bezirken Berlins sowie in andern Bundesländern, natürlich unter Berücksichtigung individueller Anpassungen, zur Verfügung gestellt werden. Für den Abschluss des Projektes Anfang 2015 ist eine Veranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse in Berlin geplant. Quelle: IN FORM